Spenden - Information

Bausteinaktion 

Hilfeleistungsfahrzeug 3 (HLF 3)

25 Jahre lang hat unser Tanklöschfahrzeug in unserer Feuerwehr und somit auch der Ortschaft Kierling treu und zuverlässig seinen Dienst versehen. Mit 2.000 Litern Wasser war und ist es unser erstes Mittel der Wahl bei Brandeinsätzen. Ein hydraulischer Rettungssatz kann bei Menschenrettungen nach Verkehrsunfällen eingesetzt werden und mitgeführte Unterwasserpumpen haben so manchen Keller nach einem Unwetter wieder vom Wasser befreit.

Hier könnte Ihr Baustein stehen ...

Das HLF 3 wird auf einem Scania P 420 4x4 XT-Fahrgestell aufgebaut und durch seine Wendigkeit und Robustheit die richtige Wahl für unser Einsatzgebiet. 2.400 Liter Löschwasser, eine Seilwinde, ein hydraulischer Rettungssatz, Ausrüstungen für Höhenrettungen, Gerätschaften für technische Einsätze und Wärmebildkamera für eine gezielte Brandbekämpfung oder Personensuche finden in diesem Fahrzeug ihren Platz.

Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende bei unserer Baustein Aktion!

Baustein aus Bronze

Spenden ab 50 €

Baustein aus Silber

Spenden ab 100 €

Baustein aus Gold

Spenden ab 150 €

Baustein aus Platin

Spenden ab 250 €

Spendentafel

Größere Spenden werden auf unserer Website bzw. auf einer Ehrentafel im Feuerwehrhaus zu finden sein.

Spendenkonto der Feuerwehr Klosterneuburg-Kierling 

Die Freiwillige Feuerwehr ist auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Sie können mit einer Spende unsere ehrenamtliche Tätigkeit unterstützen. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Feuerwehrwesen und ermöglichen Anschaffung und Erhalt von Gerätschaften, Fahrzeugen und der persönlichen Schutzausrüstung.


Unser Spendenkonto hat folgende Bankdaten:


Freiwillige Feuerwehr Klosterneuburg-Kierling

IBAN: AT36 3236 7000 0030 1598
BIC: RLNWATWW367


Wir erinnern, dass Spenden an Freiwillige Feuerwehren steuerbegünstigt sind. 
Mehr zu diesem Thema finden Sie im Anhang!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Steuerbegünstigungen für Feuerwehrspenden 

Spenden, die an Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände gehen, sind steuerbegünstigt. Ab 1. Jänner 2017 müssen absetzbare Spenden von den Feuerwehren an das Finanzamt gemeldet werden. 

Dies ist allerdings nur bei einer korrekten Erfassung der Daten des Spenders oder der Spenderin möglich!  

Dabei sind folgende Punkte zu beachten:


  • Spenden werden in der Arbeitnehmerveranlagung ab 2018 automatisch berücksichtigt. 


  • Aus diesem Grund werden die Daten der Spenden an das Finanzamt übermittelt werden. Dabei müssen folgende Daten des Spenders oder der Spenderin vorliegen:
    • Vorname, Zuname
    • Geburtsdatum


  • Fehlen diese Daten, kann keine automatische Berücksichtigung im Steuerausgleich erfolgen. 


  • Hierzu verfügen neue Spendenerlagscheine entsprechende Felder.


  • Bei Spenden via E-Banking  sollten ebenfalls entsprechende Felder zur Angabe dieser Daten verfügbar sein.
  • Alle personenbezogenen Daten werden von der Feuerwehr nach einem Jahr gelöscht.